Azubivermittlung rechtssicher gestalten: Das müssen Betriebe beachten
Auf einen Blick:
Internationale Azubis bieten eine Lösung für den Fachkräftemangel – doch Betriebe müssen rechtliche Vorgaben beachten. Von Ausbildungsvertrag über Visum bis Berufsschule begleitet BeRi Germany Unternehmen bei jedem Schritt der Azubivermittlung. Ergebnis: ein rechtssicherer, strukturierter und nachhaltiger Rekrutierungsprozess.
Nachwuchs finden ist schwer – rechtssicher vermitteln noch schwerer
In Zeiten des Fachkräftemangels setzen immer mehr Unternehmen auf internationale Auszubildende – vermittelt durch spezialisierte Agenturen wie BeRi Germany. Doch sobald es um Ausbildungsverträge, Visa, IHK-Anmeldungen oder das Aufenthaltsrecht geht, steigen bei vielen Betrieben Unsicherheiten.
Was ist erlaubt? Was muss dokumentiert werden? Wer trägt die Verantwortung?
Diese Fragen sind zentral, wenn es um eine rechtssichere Azubivermittlung geht – und genau hier setzt dieser Artikel an.
1. Grundsätze der Berufsausbildung in Deutschland
Die duale Ausbildung ist in Deutschland gesetzlich klar geregelt – vor allem durch:
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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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Handwerksordnung (HwO)
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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
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Aufenthaltsgesetz (§16a AufenthG für Ausbildung)
Diese Gesetze definieren, wer ausbilden darf, wie Verträge gestaltet werden müssen und welche Rechte Azubis haben – unabhängig von ihrer Herkunft.
2. Voraussetzungen für Betriebe: Wer darf überhaupt ausbilden?
Ein Betrieb darf ausbilden, wenn:
✅ geeignete Ausbilder*innen vorhanden sind (nach AEVO)
✅ die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind
✅ ein Ausbildungsplatz bei der zuständigen Kammer gemeldet ist (IHK, HWK)
Für internationale Azubis gelten keine anderen Voraussetzungen – allerdings müssen sprachliche und organisatorische Aspekte mitbedacht werden.
3. Ausbildungsvertrag: Inhalte & Anforderungen
Ein rechtssicherer Ausbildungsvertrag enthält:
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Berufsbezeichnung und Dauer
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Ausbildungsvergütung (nach Tarifvertrag oder ortsüblich)
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Ausbildungsstätte und Berufsschule
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Probezeit (1–4 Monate)
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Urlaub, Arbeitszeiten, Kündigungsbedingungen
Bei internationalen Azubis ist darauf zu achten:
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Vertrag muss ggf. zweisprachig erstellt werden
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Ausbildungsvergütung muss mindestens den Visumsvorgaben entsprechen
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Unterkunftsregelung sollte im Vertrag oder Anhang dokumentiert werden
BeRi stellt geprüfte Musterverträge zur Verfügung und begleitet den Abstimmungsprozess mit der Kammer.
4. Visa & Aufenthaltsrecht – §16a AufenthG
Ein zentrales Element der Azubivermittlung ist das Ausbildungsvisum. Grundlage ist §16a des Aufenthaltsgesetzes.
Voraussetzungen für die Visumserteilung:
✅ Schulabschluss im Herkunftsland
✅ Ausbildungsplatz in Deutschland
✅ Sprachnachweis (mind. B1, oft B2)
✅ Lebensunterhaltssicherung (Gehalt + Unterkunftsnachweis)
✅ Krankenversicherung
BeRi Germany unterstützt hier mit:
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Visumvorbereitung und Behördendialog
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Sicherstellung aller Nachweise
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Schulung der Azubis im Umgang mit Behörden
5. Krankenversicherung & Sozialabgaben
Internationale Auszubildende müssen:
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gesetzlich krankenversichert sein (meist über AOK, TK, etc.)
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in der Sozialversicherung angemeldet werden (Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
Der Arbeitgeber meldet den Azubi wie jeden anderen Auszubildenden bei der Krankenkasse und der Minijob-Zentrale bzw. SV-net an. BeRi hilft bei der Wahl einer passenden Kasse.
6. Berufsschule & IHK: Anmeldung & Pflichten
Internationale Azubis müssen wie deutsche Azubis:
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bei der zuständigen Berufsschule angemeldet werden
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ihre Ausbildung bei der IHK oder HWK registrieren lassen
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an Prüfungen teilnehmen
BeRi Germany unterstützt Betriebe bei:
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der Abstimmung mit Berufsschulen
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Übersetzung notwendiger Unterlagen
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Erstellung von Ausbildungsmaterial in einfacher Sprache
7. Datenschutz, Dokumentation & Aufbewahrungspflichten
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Ausbildungsunterlagen (Vertrag, Anmeldung, Zeugnisse) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
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Persönliche Daten der Azubis sind nach DSGVO zu schützen
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Einwilligungen zur Datennutzung (z. B. Fotos, Website) müssen schriftlich vorliegen
BeRi stellt Vorlagen für datenschutzkonforme Einwilligungen bereit.
8. Was passiert bei Konflikten oder Abbrüchen?
Auch bei gut geplanten Vermittlungen kann es zu Abbrüchen kommen. Rechtlich gelten dann:
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Kündigung in der Probezeit ohne Frist möglich
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Danach: nur fristgerecht oder außerordentlich mit Begründung
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Eintragung und Meldung bei der Kammer
BeRi begleitet Konfliktgespräche, unterstützt bei Vermittlungen und hilft bei Neuvermittlungen, wenn möglich.
9. Haftungsfragen & Sicherheit für den Betrieb
Viele Betriebe fragen: Haften wir für den Azubi?
Die Antwort: Nein, nicht mehr als bei deutschen Azubis. Sobald der Ausbildungsvertrag geschlossen ist, gelten normale arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
Wichtig ist:
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Dokumentation aller Vereinbarungen
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Regelmäßige Feedbackgespräche
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Koordination mit der Berufsschule & Kammer
10. Warum BeRi Germany für rechtssichere Vermittlung steht
BeRi bietet:
✅ geprüfte Vertragsunterlagen
✅ strukturierte Visum- und Behördenprozesse
✅ persönliche Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen
✅ enge Kooperation mit Kammern & Berufsschulen
✅ Krisenmanagement & Konfliktlösung
So wird aus der Azubivermittlung ein planbarer, sicherer Prozess – für alle Beteiligten.
Fazit: Rechtssicherheit ist kein Zufall – sondern Planung
Eine internationale Azubivermittlung kann eine enorme Chance für Ausbildungsbetriebe sein – wenn sie rechtlich korrekt umgesetzt wird. Mit einem erfahrenen Partner wie BeRi Germany sind Betriebe auf der sicheren Seite:
-
Rechtssicherer Ablauf von Vertrag bis Visum
-
Keine versteckten Fallstricke bei IHK, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht
-
Persönliche Unterstützung bei Integration und Verwaltung
Call-to-Action: Starte jetzt – rechtssicher und begleitet
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